Spenden an den Drehorgelverein CDD

sind aufgrund der Gemeinnützigkeit von der Steuer abzugsfähig. Sie erhalten nach Spendeneingang eine Bescheinigung, die Sie am Jahresende bei Abgabe Ihrer Steuerklärung von der Steuer in Abzug bringen können. Auf Wunsch werden Sie als Spender auf dieser Seite benannt.

Dies kann für Sie, oder Ihr Unternehmen sehr werbewirksam, bzw. zur Neukundengewinnung führen.